Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen.
Beschreibung
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Eingliederungshilfen können so aussehen:
- in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
- in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
- in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
- die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist.
zuständige Stelle
Hinweise für Mayen-Koblenz: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Team "Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII"
Integrationshilfe, Heilpädagogik
Tel. 0261/108-141
Tel. 0261/108-261
Frühförderung, Legasthenie, Dyskalkulie
Tel. 0261/108-374
Tel. 0261/108-593
E-Mail: eingliederungshilfe35a@kvmyk.de
Team "Eingliederungshilfe" nach SGB IX
Fragen zur Bedarfsplanung:
Tel.: 0261 108-765
E-Mail: fallmanagement@kvmyk.de
Wirtschaftliche wie rechtliche Fragen:
Tel.: 0261 108-766
E-Mail: eingliederungshilfe@kvmyk.de
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Jugendamt
Adresse
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 02651 88-3506
Fax: 02651 88-1900
Telefon Festnetz: 02651 88-3504
E-Mail: info@mayen.de
Kontaktperson
Frau Tanja Wagner
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Telefon Festnetz: 02651 88-1003
Fax: 02651 88-58000
E-Mail: Tanja.Wagner@Mayen.de
Frau Sarah-Maria Weber
Internet
Weitere Informationen
- Jugendarbeit und Streetwork
- Kindertagesstätten
- Erziehungshilfe
- Unterhalt
Stadt Mayen - Hilfen zur Erziehung
Adresse
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 02651 88-3305
Telefon Festnetz: 02651 88-1034
Fax: 02651 88-1900
Telefon Festnetz: 02651 88-2600
E-Mail: info@mayen.de
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.2. / Soziales
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Eingliederungshilfe
Internet
Formulare
Kinder: Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Antrag auf Eingliederungshilfe und Kriegsopferfürsorge
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: 0261 35860
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Internet
Formulare
Antrag auf Eingliederungshilfe und Kriegsopferfürsorge
Kinder: Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.1.52 / Soziale Dienste
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII
Internet
Formulare
Antrag auf Eingliederungshilfe und Kriegsopferfürsorge
Kinder: Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.2.50 / Eingliederungshilfe, Entschädigungsleistung, Betreuungsbehörde
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Fallmanagement
Internet
Formulare
Antrag auf Eingliederungshilfe und Kriegsopferfürsorge
Kinder: Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind die junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
- Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihrer gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
- Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate.
- Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein.
- Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
- Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.
- Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.
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Kosten
Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen.
Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.01.2023
Stichwörter
Hilfen zur Erziehung, Soziale Rehabilitation, Teilhabe