Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.2.50 / Eingliederungshilfe, Soziale Entschädigungsleistung, Betreuungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Mayen-Koblenz (Rheinland-Pfalz)
- Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Ehrenamtliche Betreuer bestellen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Frühförderung von Kindern mit Behinderung
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen
- Kriegsopferfürsorge beantragen
- Patientenverfügung
- Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung beantragen
- Vorsorgevollmacht