Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 3.2 Personenstandswesen -Standesamt -
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: standesamt@vg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06551 943-301
Telefon Festnetz: 06551 943-351
Fax: 06551 943-50301
Kontaktperson
Ute Last (Standesbeamtin und Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungsstelle ( § 2 Abs. 6 Gemeindeordnung))
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6551 943-351
E-Mail: standesamt@vg-pruem.de
Fax: +49 6551 943-50301
E-Mail: ute.last@vg-pruem.de
Tanja Gansen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6551 943-301
E-Mail: tanja.gansen@vg-pruem.de
Fax: +49 6551 943-50301
E-Mail: standesamt@vg-pruem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Familienname, Namensänderung, Name annehmen