einfache Melderegisterauskunft
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Online-Dienst
Melderegisterauskunft - Antrag (DIN A4)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Morbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 6533 71-166
Telefon Festnetz: +49 6533 71-0-0
Internet
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Hinweise für Morbach: einfache Melderegisterauskunft
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum
Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Morbach: einfache Melderegisterauskunft
Sie können die Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Ihr Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft muss zwingend enthalten: Erklärung, ob die Auskunft für einen privaten oder gewerblichen Zweck benötigt wird. Sofern die Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke verwendet wird, ist der Zweck anzugeben. In beiden Fällen ist zwingend zusätzlich zu bestätigen, dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder Adresshandel benötigt wird.
Kosten
Hinweise für Morbach: einfache Melderegisterauskunft
einfache Melderegisterauskunft für private Zwecke 8,10 €
einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke 9,20 €
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.11.2015