Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Online-Dienst
Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wiebke Diez Lopez
Frau Vanessa Wäsch
Postanschrift
Rottstr. 1
67141 Neuhofen
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Fax: 06236 4191-40
E-Mail: vanessa.waesch@vg-rheinauen.de
Frau Nicole Thul
Postanschrift
Rottstr. 1
67141 Neuhofen
Telefon Festnetz: 06236 4182-351
Fax: 06236 4191-40
E-Mail: nicole.thul@vg-rheinauen.de
Frau Claudia Lange
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-394
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
E-Mail: claudia.lange@vg-rheinauen.de
Herrn Leon Pischem
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
Fax: 06236 4182-394
E-Mail: leon.pischem@vg-rheinauen.de
Internet
Weitere Informationen
Brand- und Katastrophenschutz
Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt
Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde
Standesamt
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Waldsee
Adresse
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Herrn Leon Pischem
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
Fax: 06236 4182-394
E-Mail: leon.pischem@vg-rheinauen.de
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
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Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Altrip
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Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tabea Schwab
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-999
Telefon Festnetz: 06236 4182-361
E-Mail: tabea.schwab@vg-rheinauen.de
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt
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Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 - 14:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sonja Hähnel
Postanschrift
Ludwigstraße 99
67165 Waldsee
Telefon Festnetz: 06236 4182-331
Fax: 06236 4182-999
E-Mail: sonja.haehnel@vg-rheinauen.de
Internet
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.11.2015