Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Online-Dienst
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Schifferstadt - Referat Bürgerservice
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 64
67100 Schifferstadt
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte Termine vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus ab sofort Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Luisa Hinkelmann
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-312
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Sabine Wegner
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude Rathaus
Telefon Festnetz: 06235 44-311
Fax: 06235 44-195
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Johanna Kraushaar
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude Rathaus
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-333
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Sabrina Kehm
Hausanschrift
Postanschrift
Marktpplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude Rathaus
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-333
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Bürgerservice
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Hausanschrift
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-333
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Marita Mang
Internet
Stadt Schifferstadt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte Termin vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet, der Bürgerservice ebenfalls donnerstags bis 18 Uhr. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lukas Anton
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-333
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Selina Schopf
Internet
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.11.2015