Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung AuskunftssperreOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Online-Dienst

    Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre

    ID: L100039_247494020

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

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    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00

    Kontakt

    Fax: 06373 504-22100

    Telefon Festnetz: 06373 504-0

    E-Mail: poststelle@vgog.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
    Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
    Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
    Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
    Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    66907 Glan-Münchweiler

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06373 504-227

    Telefon Festnetz: 06373 504-228

    Telefon Festnetz: 06373 504-225

    Telefon Festnetz: 06373 504-226

    Fax: 06373 504-22100

    E-Mail: bb-gm@vgog.de

    Kontaktperson

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    Technisch geändert am 13.06.2024

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    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg

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    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00 Samstag 10:00 - 12:00 Im 2-Wochen-Rhythmus an geraden KW

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06373 504-214

    Telefon Festnetz: 06373 504-212

    Fax: 06373 504-22222

    Telefon Festnetz: 06373 504-211

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    Telefon Festnetz: 06373 504-213

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    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr

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    66914 Waldmohr

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    Rathausstraße 8

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    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00

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    Fax: 06373 504-22100

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    Telefon Festnetz: 06373 504-221

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    Technisch geändert am 13.06.2024

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    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English