Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung AuskunftssperreOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Online-Dienst

    Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre

    ID: L100039_251816769

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 230 - Bürgerdienste (Bürgerbüros)

    Adresse

    Postanschrift

    BB 1 - Maximilianstraße 94

    67346 Speyer

    Gebäude: Bürgerbüro I - Innenstadt (mit Fundbüro)

    Postanschrift

    BB 2 - Industriestraße 23

    67346 Speyer

    Gebäude: Bürgerbüro II - mit Führerscheinstelle und Kfz-Zulassung

    Öffnungszeiten

    Die Bürgerbüros (nicht die Führerscheinstelle) können ohne vorherige Terminvergaben besucht werden. Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II). Öffnungszeiten der Führerscheinstelle (im Bürgerbüro II): Montag: geschlossen Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Eine Vorsprache in der Führerscheinstelle ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.speyer.de/termine. Um die Umstellung der Fahrerlaubnis für den Pflichtumtausch zu beantragen, können Sie auchmittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kommen.

    Kontakt

    Fax: 06232 14-1350

    Telefon Festnetz: 06232 14-1333

    Telefon Festnetz: 06232 14-1334

    Fax: 06232 14-1353

    E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Durchwahlnummer BB I = 14 1333 (Bürgerbüro Maximilianstraße 94)
    Durchwahlnummer BB II = 14 1334 (Bürgerbüro Industriestraße 23)

    Die beiden Bürgerbüros der Stadt Speyer sind die Anlaufstelle für alle wichtigen Angelegenheiten, die bei der Verwaltung zu erledigen sind. Sei es die An-, Ab- oder Ummeldung der Wohnanschrift, die Beglaubigung von Dokumenten oder die Beantragung von Pass- und Reisedokumenten. 

    Das städtische Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro Maximilianstraße.

    Das Bürgerbüro in der Industriestraße beherbergt zusätzlich die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle der kreisfreien Stadt Speyer.

    Die einzelnen Leistungen der Bürgerbüros finden Sie in deren Leistungsverzeichnis.

    Datenschutzerklärung

    Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English