Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung AuskunftssperreOnline erledigen

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Hinweise für Mainz: Auskunftssperre/Übermittlungssperre beantragen

    Online-Dienste

    Übermittlungssperre, Antrag

    ID: L100039_253415508

    Beschreibung

    Ohne Online-Ausweisfunktion

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Übermittlungssperre, Antrag rlpDirekt

    ID: L100039_253531010

    Beschreibung

    Mit Online-Ausweisfunktion

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Bürgerservice

    Beschreibung

    Achtung: Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bitte achten Sie bei einer geplanten Reise um frühzeitige Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für Ihr Kind!!!

    Vorsprachen sind nur nach Online-Terminvereinbarung möglich.

    Bürgeramt: Online-Terminvereinbarung

    Online-Services der Stadtverwaltung Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 3-5

    55116 Mainz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 3620

    55026 Mainz

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind: Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 123820

    Fax: 06131 122775

    E-Mail: buergerservice@stadt.mainz.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Hauptbahnhof Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63, 67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630, 652, 653, 654, 660 Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English