Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Hinweise für Traben-Trarbach: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Online-Dienst
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Online Terminvergabe donnerstags auch nach 16.00 Uhr möglich!
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hans Dieter Müllen
Frau Judith Christ
Postanschrift
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Gebäude: 2
Fax: 06541 708-564
Telefon Festnetz: 06541 708-264
E-Mail: Christ.j@vgtt.de
Frau Gisela Deutschen-Bach
Frau Kerstin Schäfer
Postanschrift
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Fax: 06541 708-248
Telefon Festnetz: 06541 708-260
E-Mail: schaefer.k@vgtt.de
Internet
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Einwohnermeldeamt Traben-Trarbach
Beschreibung
Informationen zu unserem Bürgerbüro in Kröv
Eine EC-Kartenzahlung ist in beiden Bürgerbüros möglich.
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Herr Hans Dieter Müllen
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56841 Traben-Trarbach
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Fax: 06541 708-566
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Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Gebäude: 2
Telefon Festnetz: 06541 708-264
Fax: 06541 708-564
E-Mail: Christ.j@vgtt.de
Frau Gisela Deutschen-Bach
Frau Kerstin Schäfer
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Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Fax: 06541 708-248
Telefon Festnetz: 06541 708-260
E-Mail: schaefer.k@vgtt.de
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Weitere Informationen
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Eine EC-Kartenzahlung ist in beiden Bürgerbüros möglich.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.11.2015