Hausgeburt anzeigen
Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Online-Dienst
Beantragung Geburtsurkunde
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Das Standesamt des Geburtsortes.
Ansprechpartner
Stadt Pirmasens - Bürgerservice und Standesamt
Adresse
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Postfachadresse
Postfach 2764
66933 Pirmasens
Kontakt
Telefon Festnetz: 06331 84-2911
Fax: 06331 84-2913
E-Mail: standesamt@pirmasens.de
E-Mail: BSC@pirmasens.de
Kontaktperson
Stephanie Goedel
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2902
E-Mail: StephanieGoedel@pirmasens.de
Sebastian Sprau
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2903
E-Mail: sebastiansprau@pirmasens.de
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden der Eltern,
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
- Geburtsurkunde des Vaters,
- Sorgeerklärung, sofern vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Fristen
- Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
- Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.
Kosten
- Geburtsanzeige: gebührenfrei,
- Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
- zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.03.2023
Stichwörter
Geburtsurkunde, Geburtenregister, Urkunde, Nachwuchs, Entbindung, Kind, Standesamt