Hausgeburt anzeigen
Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Online-Dienst
Anforderung Geburtsurkunde
Beschreibung
Über dieses Verfahren können Sie beim Standesamt die Anforderung einer Geburtsurkunde veranlassen. Die Zahlung der Gebühr wird online durchgeführt.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Das Standesamt des Geburtsortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fabiola Perrina-Zils
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-145
E-Mail: fabiola.perrina-zils@vgwthurm.de
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
Herr Stefan Görges
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02637 913-103
E-Mail: stefan.goerges@vgwthurm.de
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
Internet
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Standesamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2637 913-0
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
E-Mail: info@vgwthurm.de
Kontaktperson
Herr Stefan Görges
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-103
E-Mail: stefan.goerges@vgwthurm.de
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
Frau Fabiola Perrina-Zils
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-145
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
E-Mail: fabiola.perrina-zils@vgwthurm.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden der Eltern,
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
- Geburtsurkunde des Vaters,
- Sorgeerklärung, sofern vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Fristen
- Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
- Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.
Kosten
- Geburtsanzeige: gebührenfrei,
- Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
- zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.03.2023
Stichwörter
Kind, Urkunde, Standesamt, Geburtenregister, Geburtsurkunde, Entbindung, Nachwuchs