Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet.
Beschreibung
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.
Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. 5 fremde Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden
Rheinland-pfälzische Tagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.
Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Tagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Zu beachten ist auch, dass die Tagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.
Zuständigkeit
Zuständig ist das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Stadt Sinzig - FB 4 - Familie, Bildung, und Soziales
Adresse
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung:  Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr  Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden.  Bürgerbüro im Rathaus: Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Feldhoff
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02642 90573-19
Telefon Festnetz: 02642 4001-422
E-Mail: info@sinzig.de
Frau Silke Berger
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
E-Mail: info@sinzig.de
Telefon Festnetz: 02642 4001-420
Fax: 02642 90573-19
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 2.1 - Jugendamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Roswitha Stockhorst
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-3540
E-Mail: Roswitha.Stockhorst@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-73540
Frau Sara Floßdorf
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7609
E-Mail: Sara.Flossdorf@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-609
Herr Joachim Eynern
Herr Philipp Münch
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-459
E-Mail: Philipp.Muench@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7459
Frau Monika Hörter
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7479
E-Mail: Monika.Hoerter@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-479
Frau Svenja Leben
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-518
Fax: 02641 975-7518
E-Mail: Svenja.Leben@kreis-ahrweiler.de
Frau Nicola Merten
Besucheranschrift
E-Mail: Nicola.Merten@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-126
Fax: 02641 975-7126
Frau Fabienne Reintgen
Besucheranschrift
E-Mail: Fabienne.Reintgen@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-75160
Telefon Festnetz: 02641 975-5160
Frau Franziska Groiß
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-3544
E-Mail: Franziska.Groiss@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-73544
Frau Inga Runkel
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7255
Telefon Festnetz: 02641 975-255
E-Mail: Inga.Runkel@kreis-ahrweiler.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, wo Sie geeignete Tagespflegepersonen finden und welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf öffentliche Zuwendungen stellen zu können.
Das Jugendamt ist auch für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung und die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen zuständig.
Formulare
Formulare für Anträge von Kostenübernahmen bzw. finanziellen Förderungen der Kindestagespflege erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt nach persönlicher Beratung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 2 Abs. 2 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 6 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG
- § 23 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 24 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 43 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Fristen
Der Antrag auf öffentliche Förderung sollte grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegeperson gestellt werden.
Kosten
Die Entgelte für die Tagespflegeperson orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang und werden vom Jugendamt festgesetzt. Auch der Kostenbeitrag der Eltern orientiert sich am Betreuungsumfang und wird einkommensabhängig vom Jugendamt ermittelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der jeweiligen Seite des zuständigen Jugendamtes, dem Kitaserver oder erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 30.11.2022
Stichwörter
Kinderbetreuung, Kindergarten, Tagesmutter, Tagespflegeperson, Tagesvater, KTP