Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

    Beschreibung

    ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Das sind diejenigen individuellen Besteuerungsmerkmale, die der Arbeitgeber zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigt und die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Diese sog. ELStAM sind:

    • die Steuerklasse
    • die Zahl der Kinderfreibeträge,
    • das so genannte Religionsmerkmal, mit dem die Mitgliedschaft zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bescheinigt wird,
    • und etwaige steuerliche Freibeträge.

    Die ELStAM werden zunächst unmittelbar aus den Meldedaten erzeugt, die bei den kommunalen Meldebehörden gespeichert sind. Das betrifft insbesondere die Steuerklasse, die davon abhängt, ob der Arbeitnehmer ledig oder verheiratet ist, die Anzahl der Kinderfreibeträge und das Religionsmerkmal. Auf Antrag des Arbeitnehmers kann das Finanzamt bestimmte weitere individuelle Besteuerungsgrundlagen hinzufügen (z.B. Freibeträge für Werbungskosten) oder verändern (z.B. Steuerklassenwechsel beiderseits berufstätiger Eheleute/Lebenspartner, Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V). Über die beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigten ELStAM wird der Arbeitnehmer in seiner Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber informiert. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen zu den gespeicherten ELStAM wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

    Steuerklassenwechsel:

    Ein Steuerklassenwechsel kann bis spätestens 30. November des laufenden Jahres erfolgen. Im laufenden Kalenderjahr ist ein Steuerklassenwechsel auch mehrfach möglich.

    Ein Steuerklassenwechsel wird mit dem 01. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam.

    Online-Dienst

    ELSTER

    ID: L100039_231996186

    Beschreibung

    Ist ein bundeseinheitliches Verfahren zur elektronischen Übermittlung von beispielswiese Steuererklärungen an das Finanzamt. Mit "Mein ELSTER" steht hierfür ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung zur Verfügung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Kusel-Landstuhl

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Kusel-Landstuhl umfasst das Gebiet des Landkreises Kusel sowie der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Kaiserslautern-Süd, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach.

    Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich ist das Finanzamt Kusel-Landstuhl landesweit zuständig für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. 

    Aufgaben, die für das Finanzamt Kusel-Landstuhl von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Körperschaftsteuer (Finanzamt Kaiserslautern),
    • Bezirks-Betriebsprüfung (Finanzamt Kaiserslautern),
    • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Kaiserslautern),
    • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Neustadt),
    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
    • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt),
    • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden),
    • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Kusel-Landstuhl.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 46

    66869 Kusel

    Kontakt

    Fax: +49 6381 9967-21060

    Telefon Festnetz: +49 6381 9967-0

    E-Mail: poststelle@fa-ku.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Über die im Einzelfall benötigten Unterlagen informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

    Formulare

    Elektronische Anträge und Formulare können kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

    Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.

    Außerdem stehen die Formulare auf der Homepage des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Änderungen der ELStAM mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr können ab dem 1. Oktober, und Änderungen für das laufende Kalenderjahr können bis spätestens zum 30. November berücksichtigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Steuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English