Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

    Beschreibung

    ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Das sind diejenigen individuellen Besteuerungsmerkmale, die der Arbeitgeber zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigt und die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Diese sog. ELStAM sind:

    • die Steuerklasse
    • die Zahl der Kinderfreibeträge,
    • das so genannte Religionsmerkmal, mit dem die Mitgliedschaft zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bescheinigt wird,
    • und etwaige steuerliche Freibeträge.

    Die ELStAM werden zunächst unmittelbar aus den Meldedaten erzeugt, die bei den kommunalen Meldebehörden gespeichert sind. Das betrifft insbesondere die Steuerklasse, die davon abhängt, ob der Arbeitnehmer ledig oder verheiratet ist, die Anzahl der Kinderfreibeträge und das Religionsmerkmal. Auf Antrag des Arbeitnehmers kann das Finanzamt bestimmte weitere individuelle Besteuerungsgrundlagen hinzufügen (z.B. Freibeträge für Werbungskosten) oder verändern (z.B. Steuerklassenwechsel beiderseits berufstätiger Eheleute/Lebenspartner, Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V). Über die beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigten ELStAM wird der Arbeitnehmer in seiner Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber informiert. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen zu den gespeicherten ELStAM wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

    Steuerklassenwechsel:

    Ein Steuerklassenwechsel kann bis spätestens 30. November des laufenden Jahres erfolgen. Im laufenden Kalenderjahr ist ein Steuerklassenwechsel auch mehrfach möglich.

    Ein Steuerklassenwechsel wird mit dem 01. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Neustadt

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Neustadt umfasst das Gebiet der Städte Bad Dürkheim und Neustadt an der Weinstraße, der Gemeinde Haßloch sowie der Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim, Lambrecht (Pfalz) und Wachenheim an der Weinstraße.

    Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Neustadt zudem die land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung sowie Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen für die Amtsbezirke der Finanzämter Kaiserslautern, Kusel-Landstuhl, Landau, Ludwigshafen, Pirmasens und Speyer-Germersheim wahr.

    Aufgaben, die für das Finanzamt Neustadt von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl)

    • Großbetriebsprüfung (Finanzamt Ludwigshafen)

    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier)

    • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Landau)

    • Finanzkasse (Landesfinanzkasse Daun).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Neustadt.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 26

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6321 930-0

    Fax: +49 6321 930-28600

    E-Mail: poststelle@fa-nw.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Über die im Einzelfall benötigten Unterlagen informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

    Formulare

    Elektronische Anträge und Formulare können kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

    Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.

    Außerdem stehen die Formulare auf der Homepage des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Änderungen der ELStAM mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr können ab dem 1. Oktober, und Änderungen für das laufende Kalenderjahr können bis spätestens zum 30. November berücksichtigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Steuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de