Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Änderungen mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag – Online-Service
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Lastschriftverfahren
- Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Änderungsformular
Formulare
Voraussetzungen
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 RBStV i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Kosten
Änderung: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW / GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
ARD, Beitragsservice, Haushaltsabgabe, Fernsehen, GEZ-Pflicht, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, GEZ, Hörfunk, WDR, Rundfunkfinanzierung, Dritte Programme, BR, Radio, Fernsehgebühr, Rundfunkbeitragspflicht, ZDF, SWR, MDR, Rundfunkgebühr, NDR, HR, Deutschlandradio, Rundfunkbeitrag, RF, Beitragspflicht