Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Änderungen mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Hinweise für Kirner Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kirner Land
Anträge sind im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Kirn-Land erhältlich.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag - Online-Service
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Lastschriftverfahren
- Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Änderungsformular
Formulare
Voraussetzungen
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 RBStV i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Kosten
Änderung: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Fernsehgebühr, Hörfunk, NDR, Radio, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunkgebühr, Dritte Programme, SWR, Fernsehen, Beitragsservice, Haushaltsabgabe, ZDF, ARD, WDR, Rundfunkbeitragspflicht, HR, Rundfunkbeitrag, GEZ-Pflicht, BR, MDR, Beitragspflicht, Rundfunkfinanzierung, GEZ, RF, Deutschlandradio