Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. 

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag - Online-Service

    ID: L100039_246435253

    Beschreibung

    Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Lastschriftverfahren
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Mutterstadt - Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Oggersheimer Straße 10

    67112 Mutterstadt

    Gebäude: Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06234 9464-90

    Telefon Festnetz: 06234 9464-0

    E-Mail: info@mutterstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Meldebescheinigung
    • Sofern erforderlich:
      • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
      • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie:

    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Kosten

    Abmeldung: gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.04.2019

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Gebühreneinzugszentrale (GEZ), GEZ, Fernseher, Rundfunkgebühren, Radio, Gebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English