Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Beschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag – Online-Service
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
- Lastschriftverfahren
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Bürgerservice
Beschreibung
An-, Um-, Abmeldungen, Bewohnerparkausweise, Auskünfte aus dem Melderegister, Beglaubigungen, Eintrittskarten für diverse Frankenthaler Veranstaltungen, Fischereischeine, Frankenthaler Ermäßigungskarte, Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz, Gewerbezentralregister, Hund an- und abmelden, Kfz-Schein-Änderung, Kinderpässe, Meldebescheinigungen, Personalausweise, Polizeiliche Führungszeugnisse, Reisepässe, Bestätigung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenparkausweise, Untersuchungsberechtigungsscheine, Verkauf des Mietspiegels, Willkommenspakete für Neubürger, Windelsäcke, Gelbe Säcke, Informationen, Anträge und Formulare insbesondere für folgende Bereiche:
Bestellung Müllgefäße, Karte ab 60 im ÖPNV, Schwerbehindertenausweise, Ausgabe von Infomaterial über städtische Dienste und Angebote, Bürgerberatung (z.B. in Zuständigkeitsfragen)
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Sie können den Bürgerservice entweder mit kurzen Wartezeiten und Terminvereinbarung unter 06233 / 89-666, per Mail an buergerservice@frankenthal.de oder unter www.frankenthal.de/onlinetermin besuchen, oder ohne Terminvereinbarung ins Rathaus kommen. Bei einem Besuch ohne Termin sind Wartezeiten möglich. Jeweils eine Viertelstunde vor Ende der Öffnungszeit ist Annahmeschluss für Kundinnen und Kunden ohne Termin.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Ruffer
Frau Marigona Sulejmani
Frau Daniela Parker
Frau Ursula Burkei
Frau Tanja Jäger
Herr Daniel Lang
Frau Celine Arslan
Herr Michael Göbel
Herr Norbert Holter
Herr Stefan Schlebach
Frau Tanja Keck
Frau Nicole Seitz
Herr Pascal Wackershauser
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
An-, Um-, Abmeldungen, Bewohnerparkausweise, Auskünfte aus dem Melderegister, Beglaubigungen, Eintrittskarten für diverse Frankenthaler Veranstaltungen, Fischereischeine, Frankenthaler Ermäßigungskarte, Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz, Gewerbezentralregister, Hund an- und abmelden, Kfz-Schein-Änderung, Kinderpässe, Meldebescheinigungen, Personalausweise, Polizeiliche Führungszeugnisse, Reisepässe, Bestätigung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenparkausweise, Untersuchungsberechtigungsscheine, Verkauf des Mietspiegels, Willkommenspakete für Neubürger, Windelsäcke, Gelbe Säcke, Informationen, Anträge und Formulare insbesondere für folgende Bereiche:
Bestellung Müllgefäße, Karte ab 60 im ÖPNV, Schwerbehindertenausweise, Ausgabe von Infomaterial über städtische Dienste und Angebote, Bürgerberatung (z.B. in Zuständigkeitsfragen)
erforderliche Unterlagen
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Formulare
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch StK am 17.04.2019
Stichwörter
Radio, Rundfunkgebühren, GEZ, Gebühren, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Fernseher