• Wolsfeld (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

Beschreibung

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

Online-Dienst

Rundfunk­beitrag – Online-Service

ID: L100039_246435253

Beschreibung

Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Lastschriftverfahren
  • Überweisung

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 03.05.2022

Technisch geändert am 03.05.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.

Ansprechpartner

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Kontakt

Telefon Festnetz: 0221 5061-0

Internet

Version

Technisch erstellt am 29.09.2021

Technisch geändert am 20.01.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Für die Befreiung von der Rund­funk­bei­trags­pflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der fol­gen­den Do­ku­mente:

  • Be­schei­ni­gung der Be­hör­de
  • Be­willigungs­be­scheid

Es ist zwingend not­wendig, dass aus den Nach­weisen alle der folgenden Vo­raus­setzungen er­sichtlich sind: 

  • Name des Leistungs­empfängers
  • Welche Leistung gewährt wird
  • Leistungs­zeit­raum

Bitte senden Sie keine Original­do­ku­men­te an den Bei­trags­ser­vice. Eine Rück­sen­dung von Do­ku­men­ten kann nicht ga­ran­tiert werden.

Formulare

Voraussetzungen

  • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
  • oder Sie sind taubblind
  • oder empfangen Blindenhilfe.

Hinweise:

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf

  • Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann
  • Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner,
  • Kinder des Antragsstellers, seines Ehe- oder Lebenspartners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
  • die Wohnungsinhaber , deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung berücksichtigt worden sind.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es

  • bei Städten,
  • bei Gemeinden,
  • bei den zuständigen Behörden und
  • im Internet.

Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

Fristen

Die Dauer der Befreiung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Nachweises.

Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.

Kosten

Antragsverfahren und Prüfung: keine

Hinweise (Besonderheiten)

Bemerkungen

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch StK am 17.04.2019

Version

Technisch erstellt am 04.01.2013

Technisch geändert am 08.01.2025

Stichwörter

Beitragsservice, Beitrag, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Rundfunkgebühren, Fernseher, Rundfunkbeitrag, GEZ, Sozialtarif, Hörfunk, Beitragspflicht, Radio, Sozialleistung, Gebühren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020