Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

    Beschreibung

    Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag - Online-Service

    ID: L100039_246435253

    Beschreibung

    Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Lastschriftverfahren
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:

    • Bescheinigung der Behörde
    • Bewilligungsbescheid

    Es ist zwingend notwendig, dass aus den Nachweisen alle der folgenden Voraussetzungen ersichtlich sind:

    • Name des Leistungsempfängers
    • Welche Leistung gewährt wird
    • Leistungszeitraum

    Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialhilfe
      • BAföG
      • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder empfangen Blindenhilfe.

    Hinweise:

    Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf

    • Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann
    • Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner,
    • Kinder des Antragsstellers, seines Ehe- oder Lebenspartners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
    • die Wohnungsinhaber , deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung berücksichtigt worden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    Sie erhalten es

    • bei Städten,
    • bei Gemeinden,
    • bei den zuständigen Behörden und
    • im Internet.

    Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Dauer der Befreiung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Nachweises.

    Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.

    Kosten

    Antragsverfahren und Prüfung: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.04.2019

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Stichwörter

    Hörfunk, Gebühren, Sozialtarif, Fernseher, Beitrag, Beitragsservice, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Radio, Rundfunkgebühren, Sozialleistung, Rundfunkbeitrag, Beitragspflicht, GEZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English