Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere WohnungOnline erledigen

    Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden

    Beschreibung

    Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag - Online-Service

    ID: L100039_246435253

    Beschreibung

    Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Lastschriftverfahren
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Mutterstadt - Sozialverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Oggersheimer Straße 10

    67112 Mutterstadt

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06234 9464-90

    Telefon Festnetz: 06234 9464-0

    E-Mail: info@mutterstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Abs. 1 RBStV
    § 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnung, Fernseh, Stranthaus, Zweitwohnung, GEZ, Studentenwohnung, Stadtwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de