Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung

    Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden

    Beschreibung

    Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

    Online-Dienst

    Rundfunk­beitrag – Online-Service

    ID: L100039_246435253

    Beschreibung

    Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung
    • Lastschriftverfahren

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 03.05.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 20.01.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Abs. 1 RBStV
    § 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Stranthaus, Nebenwohnung, Fernseh, Zweitwohnung, Studentenwohnung, Stadtwohnung, GEZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)