Öffentliche Vergabe Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder offenem Verfahren abgeben
Sie können als Unternehmer für öffentliche Ausschreibungen Angebote abgeben, wenn Sie die ausgeschriebenen Leistungen anbieten.
Beschreibung
Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die die gewünschten Leistungen anbieten, Angebote abgeben. Dies gilt auch für das offene Verfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den EU-Schwellenwert überschreitet.
Der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) gibt die Ausschreibungen über spezielle Ausschreibungsmedien bekannt.
Hinweise für Trier: Ausschreibungen der Stadt Trier
Öffentliche Ausschreibungen
- werden veröffentlicht
- auf der Homepage der Stadt Trier
- dem Vergabeportal der Deutschen eVergabe
- im Volksfreund
- in der Rathauszeitung
- in verschiedenen Ausschreibungsportalen im Internet
Online-Dienste
Ausschreibungen - Interessenbekundung
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Vergabestelle.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Rechtsamt und Vergabestelle - Zentrale Vergabestelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Trier Stadtkasse
Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse
IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stadt Trier Stadtkasse
Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse
IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36
BIC: GENODED1TVB
Bankinstitut: Volksbank Trier
Stichwörter
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erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.
Voraussetzungen
Ihr Angebot muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in den Ausschreibungsunterlagen jeweils beschrieben sind.
Hinweise für Trier: Ausschreibungen der Stadt Trier
Abgabe eines Angebotes
- Angebote können elektronisch oder schriftlich (nur noch in begrenzter Zahl möglich) abgegeben werden
- aufgrund verschiedener Plausibilisierungen im System und einer höheren Sicherheit in Bezug auf eine formal korrekte Angebotsabgabe sollte eine Angebotsabgabe in jedem Fall elektronisch erfolgen
- nicht per Fax oder Mail möglich
- EU-Ausschreibungen können generell nur elektronisch über www.deutsche-evergabe eingereicht werden
Frist zur Abgabe
- Datum ist in der Ausschreibung und im Veröffentlichungstext ersichtlich
- nach Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Submission (Eröffnungsverhandlung der Angebote)
- zu spät eingegangene Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden
Rechtsgrundlage(n)
Nationale Vergaberecht
Rechtsbehelf
Europaweite Vergabeverfahren können durch einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. Nationale Vergabeverfahren können durch die jeweils zuständigen Rechts- und Fachaufsichtsbehörden überprüft werden.
Verfahrensablauf
Die Vergabestelle veröffentlicht die Ausschreibung in Ausschreibungsmedien, insbesondere auf einer eVergabeplattform.
Die Vergabestelle darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen.
Sie erteilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich. Er gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss.
Bei der Erstellung eines Angebots müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:
- die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins (Angebots- oder Bewerbungsfrist),
- die vollständige Eintragung der geforderten Preise sowie
- die vom Auftraggeber lückenlos geforderten Erklärungen und Nachweise.
Außerdem müssen Sie gewährleisten, dass Sie keine Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen haben.
Gibt die Vergabestelle die Verwendung der eVergabeplattform (z. B. Vergabemarktplatz RLP) vor, ist diese zu verwenden. Die Einreichung von Unterlagen in Papierform ist dann nicht zulässig.
Die ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen (Angebot oder Bewerbung) senden Sie innerhalb der Angebots- oder Bewerbungsfrist an die Vergabestelle. Bei elektronischer Rücksendung werden die Unterlagen verschlüsselt übermittelt.
Die Vergabestelle prüft die ordnungs- und fristgemäß eingegangenen Angebote nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit
- fachliche Richtigkeit und
- rechnerische Richtigkeit
Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.
Hinweise für Trier: Ausschreibungen der Stadt Trier
Ergebnis der Submission
- können im elektronischen Vergabesystem zeitnah eingesehen werden
Fristen
Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen und darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen. Demnach müssen Sie als Unternehmer Ihr Angebot innerhalb der gesetzten Frist abgeben.
Bearbeitungsdauer
Die Vergabestelle muss im Vergabeverfahren Zuschlags- und Bindefristen beachten. Sie bemisst die Zuschlagsfrist in der Regel so kurz wie möglich. Bei EU-weiten Verfahren darf der Zuschlag erst nach Ablauf der Vorabinformationsfrist erfolgen.
Kosten
Die Vergabestelle gibt in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.
Hinweise für Trier: Ausschreibungen der Stadt Trier
Ausschreibungsunterlagen
- sind kostenfrei und können nur unter www.deutsche-evergabe.de heruntergeladen werden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis: Ausschreibungen des Landes werden in der Regel auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz veröffentlicht; EU-Ausschreibungen müssen in jedem Fall auf TED veröffentlicht werden. TED (Tenders Electronic Daily) ist die Online-Version des "Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.12.2019
Stichwörter
Wettbewerb, Auftragsvergabe, Gleichberechtigung, Submissionen, Ausschreibung, Angebot, Angebotsabgabe, EU-Schwellenwert