Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

    Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

    Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. 

    Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.

    Beschreibung

    Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.

    Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 01.01. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

    Den Rest des Jahres dürfen Sie ein Feuerwerk nur abbrennen, wenn Sie im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind.

    Außerhalb des Jahreswechsels können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Die örtlich zuständige Sprengstoffbehörde prüft ihren Antrag darauf, ob eine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ob ein begründeter Anlass vorliegt und ob alle relevanten Dokumente vorliegen.

    Online-Dienst

    Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

    ID: L100039_281041742

    Beschreibung

    Rechtsgrundlage: § 23 Absatz 2 und 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Amt 07)

    Beschreibung

    • Ausländerbehörde
    • Einbürgerungsbehörde
    • Beirat für Migration und Integration
    • Brand-, Katastrophen-, Zivilschutz
    • Jagd- und Waffenbehörde
    • Versammlungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Montag - Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Ausländerbehörde/ Einbürgerungsbehörde: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit Ihrem Sachbearbeiter ist erforderlich .

    Kontakt

    Fax: 06561 15-1005

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II Kleinfeuerwerk
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II Kleinfeuerwerk

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
    • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
    • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
       

    Voraussetzungen

    • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Kosten

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 70,00 Euro erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Feuerwerkskörper, Sprenggesetz, Besondere Anlässe, Abbrennen, Feuerwerk, Festlichkeit, Vereinsfeier, Brennbar, Sprengstoff, Böller, Firmenevent, Knaller, Feuerwerksraketen, Explosionsgefährliche Stoffe, Hochzeit, Feuerwerksbatterien, Pyrotechnik, Runder Geburtstag, Kleinfeuerwerk, Besonderer Anlass, Schwärmer, Firmen Event, Kanonenschläge, Raketen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English