Wohnraumförderung: Wohngruppen und Wohngemeinschaften
Beschreibung
Gemeinschaftliches Wohnen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Es gilt daher neue Wohnformen, möglichst in barrierefreien Wohnungen, zu unterstützen.
Das selbstbestimmte Wohnen hat für die meisten Menschen nach wie vor oberste Priorität – nicht nur für ältere Menschen mit Pflegebedarf, sondern auch für Menschen mit Behinderung.
Mit der Förderung von Wohngruppen soll älteren Menschen mit Pflegebedarf, pflegebedürftigen volljährigen Menschen sowie volljährigen Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben ermöglicht werden.
Das Darlehensangebot richtet sich an Investoren, die Gemeinschaftswohnungen für ambulant betreute Wohngruppen schaffen.
Unter Aufgabe der strikten Bindung an Wohngruppen nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) wurde das Förderprogramm ergänzt.
Mit der Förderung von Wohngemeinschaften wird der Bau von Gemeinschaftswohnungen für ältere Menschen, Auszubildende und Studierende finanziell unterstützt.
Die Empfängerin oder der Empfänger der Fördergelder verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten und nicht mehr als die in der Verwaltungsvorschrift geregelte Höchstmiete zu nehmen, die regelmäßig unterhalb des Marktmietenniveaus liegt.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 1.4 - Strukturentwicklung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ute Göbel
Besucheranschrift
E-Mail: Ute.Goebel@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7290
Telefon Festnetz: 02641 975-290
Frau Jenny Jabbary
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-75161
E-Mail: jenny.jabbary@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-5161
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Für bestimmte ISB-Förderprogramme (Förderdarlehen) werden neben zinsgünstigen Darlehen auch einmalige Tilgungszuschüsse gewährt. Tilgungszuschüsse werden etwa beim Bau bzw. Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum oder Mietwohnraum bereitgestellt.
Durch Tilgungszuschüsse werden die Förderdarlehen im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.
Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehens zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.
Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist zusammen mit dem Antrag für das ISB-Darlehen zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 09.04.2024
Stichwörter
Städtebauförderung, Wohnungsbauförderung, bauen, Mietwohnungsbau, Wohnbauförderung, Immobilien