Geburt im Ausland beurkunden lassen
Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.
Beschreibung
Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.
Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.
Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.
Online-Dienst
Anforderung Geburtsurkunde
Beschreibung
Über dieses Verfahren können Sie beim Standesamt die Anforderung einer Geburtsurkunde veranlassen. Die Zahlung der Gebühr wird online durchgeführt.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anna Umlauff
Hausanschrift
E-Mail: anna.umlauff@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-317
Fax: 06236 4182-999
Frau Silke Schneider
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-394
E-Mail: silke.schneider@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-316
Frau Sabine Blümer
Hausanschrift
E-Mail: sabine.bluemer@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-317
Fax: 06236 4182-394
Frau Anne-Katrin Poser
Hausanschrift
E-Mail: anne-katrin.poser@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-94
Telefon Festnetz: 06236 4182-315
Internet
Weitere Informationen
Brand- und Katastrophenschutz
Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt
Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde
Standesamt
Verbandsgemeinde Rheinauen - Standesamt
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E-Mail: standesamt@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-315
Telefon Festnetz: 06236 4182-316
Telefon Festnetz: 06236 4182-317
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Sabine Blümer
Postanschrift
Ludwigstr. 99
67165 Waldsee
Fax: 06236 4182-394
E-Mail: sabine.bluemer@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-317
Frau Anne-Katrin Poser
Frau Silke Schneider
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Ludwigstr. 99
67165 Waldsee
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Frau Anna Umlauff
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Ludwigstr. 99
67165 Waldsee
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Fax: 06236 4182-999
Telefon Festnetz: 06236 4182-317
erforderliche Unterlagen
- Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall
Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
- Sie beantragen die Beurkundung für
- sich selbst,
- Ihr Kind,
- ein Elternteil oder
- Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.10.2022
Stichwörter
Geburtsurkunde, Geburtenregister, Kind, Staatsangehörigkeitsrecht, nachträgliche Beurkundung, Ausland, Standesamt, Auslandsvertretung, Anzeige der Geburt, Botschaft, Geburt, Wohnsitz im Ausland