Geburt im Ausland BeurkundungOnline erledigen

    Geburt im Ausland Beurkundung

    Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht - ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Online-Dienst

    Anforderung Geburtsurkunde

    ID: L100039_273168317

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Standesamt am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort

    • der im Ausland Geborenen oder
    • der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Eltern).

    In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wörrstadt - Standesamt

    Beschreibung

    Wie kaum eine andere Institution begleitet das Standesamt die Bürgerinnen und Bürger.

    Angefangen von der Geburt bis zum Sterbefall. Eheschließungen und Urkundenbestellungen für die vielfältigsten Zwecke runden das Bild ab.

    Aber auch für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Einbürgerungen und Namensänderungen ist das Standesamt der Verbandsgemeinde Wörrstadt Ihr Ansprechpartner.

    Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und beraten Sie gerne.

    Möchten Sie

    • Ihre Ehe anmelden oder beim Standesamt der VG Wörrstadt heiraten?
    • als deutsche(r) Staatsangehörige(r) im Ausland heiraten und benötigen dafür ein Ehefähigkeitszeugnis
    • Informationen oder Ihren Austritt aus der Kirche erklären
    • die Vaterschaft eines Kindes anerkennen (die damit verbundene Sorgerechtserklärung wird von dem zuständigen Jugendamt entgegen genommen)
    • Wünschen Sie eine Beratung zu einer möglichen Namensänderung oder möchten Sie eine Namenserklärung abgeben
    • Möchten Sie eine Geburt in der Verbandsgemeinde Wörrstadt anzeigen oder einen Sterbefall beurkunden lassen
    • Benötigen Sie eine Bestattungsgenehmigung oder haben Sie Fragen aus den Bereichen Bestattungen, Friedshofsangelegenheiten oder Ahnenforschungen

    Benötigen Sie eine personenstandsrechtliche Urkunde in Form von beispielsweise:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister / Eheurkunde
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister / Geburtsurkunde
    • beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister / Lebenspartnerschaftsurkunde
    • beglaubige Abschrift aus dem Sterberegister / Sterbeurkunde

    Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Römergrund 2-6

    55286 Wörrstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06732 601-2051

    Fax: 06732 60182051

    E-Mail: standesamt@vgwoerrstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille,
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis,
    • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht,
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis.

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein - erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige,
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Antragsberechtigte sind

    • die einzutragende Person selbst,
    • deren Eltern,
    • deren Kinder,
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.

    Kosten

    • Beurkundung im Geburtenregister:  EUR 64,00 bis EUR 127,00; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand abhängig.
    • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,50 Euro).

    Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Geburtenregister, Wohnsitz, Kind, Geburtsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de