Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Hinweise für Kusel: Spezielle Hinweise für Kreis Kusel

    Hygiene-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

    Erstmalige Belehrung für alle Personen, die regelmäßig gewerblich Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) beschäftigt sind.

    Die Belehrung muss vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Wiederholungsbelehrung (alle 2 Jahre) ist Aufgabe des Arbeitgebers.

    Kosten:
    30,00 € pro Person im Rahmen einer Sammelbelehrung
    60,00 € pro Person als Einzelbelehrung

    Praktikanten, Auszubildende, FSJler, FÖJler sowie BuFDis. sind gebührenfrei, wenn uns eine Bescheinigung des Praktikums-/Ausbildungsbetriebes oder Arbeitgebers vorliegt.

    Termine:
    Sammelbelehrungen: Donnerstags 15:30 Uhr. Dauer: ca. 1 Stunde.

    Bitte melden Sie sich vorab über die Onlineterminvergabe unter folgendem Link an: https://termine-reservieren.de/termine/kreis-kusel/

    Bei Sprachverständigungsproblemen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter: 06381 424-313, -316, -319 oder -577

    Hygiene-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

    Erstmalige Belehrung für alle Personen, die regelmäßig gewerblich Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) beschäftigt sind.

    Die Belehrung muss vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Wiederholungsbelehrung (alle 2 Jahre) ist Aufgabe des Arbeitgebers.

    Kosten:
    30,00 € pro Person im Rahmen einer Sammelbelehrung
    60,00 € pro Person als Einzelbelehrung

    Praktikanten, Auszubildende, FSJler, FÖJler sowie BuFDis. sind gebührenfrei, wenn uns eine Bescheinigung des Praktikums-/Ausbildungsbetriebes oder Arbeitgebers vorliegt.

    Termine:
    Sammelbelehrungen: Donnerstags 15:30 Uhr. Dauer: ca. 1 Stunde.

    Bitte melden Sie sich vorab über die Onlineterminvergabe unter folgendem Link an: https://termine-reservieren.de/termine/kreis-kusel/

    Bei Sprachverständigungsproblemen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter: 06381 424-313, -316, -319 oder -577

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Str. 49-51

    66869 Kusel

    Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude A

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-301

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2015 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Kusel - Referat 32 - Gesundheitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kv-kus.de

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-301

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2022 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kusel: Spezielle Hinweise für Kreis Kusel

    Folgende Unterlagen / Vordrucke werden für eine Belehrung benötigt:

    • Personalausweis ODER sonstiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass, Führerschein, etc.)
    • Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten, bei minderjährigen Teilnehmer*innen.
    • Nachweis zur Gebührenbefreiung (Ausbildungsvertrag, Praktikumsvertrag, Nachweis FSJ, BFD, Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit).

    Folgende Unterlagen / Vordrucke werden für eine Belehrung benötigt:

    • Personalausweis ODER sonstiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass, Führerschein, etc.)
    • Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten, bei minderjährigen Teilnehmer*innen.
    • Nachweis zur Gebührenbefreiung (Ausbildungsvertrag, Praktikumsvertrag, Nachweis FSJ, BFD, Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit).

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 19.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    IfSG, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Nachweis, Lebensmittelhygiene, Tätigkeit, Gesundheitszeugnis, Gesundheitsamt, Gesundheit, Schulung, Infektionsschutz, Gesundheitsbelehrung, Infektionsschutzbelehrung, Infektion, Belehrung, Lebensmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)