Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Hinweise für Kusel: Spezielle Hinweise für Kreis Kusel
Hygiene-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)
Erstmalige Belehrung für alle Personen, die regelmäßig gewerblich Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) beschäftigt sind.
Die Belehrung muss vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Wiederholungsbelehrung (alle 2 Jahre) ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Kosten:
30,00 € pro Person im Rahmen einer Sammelbelehrung
60,00 € pro Person als Einzelbelehrung
Praktikanten, Auszubildende, FSJler, FÖJler sowie BuFDis. sind gebührenfrei, wenn uns eine Bescheinigung des Praktikums-/Ausbildungsbetriebes oder Arbeitgebers vorliegt.
Termine:
Sammelbelehrungen: Donnerstags 15:30 Uhr. Dauer: ca. 1 Stunde.
Bitte melden Sie sich vorab über die Onlineterminvergabe unter folgendem Link an: https://termine-reservieren.de/termine/kreis-kusel/
Bei Sprachverständigungsproblemen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter: 06381 424-313, -316, -319 oder -577
Hygiene-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)
Erstmalige Belehrung für alle Personen, die regelmäßig gewerblich Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) beschäftigt sind.
Die Belehrung muss vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Wiederholungsbelehrung (alle 2 Jahre) ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Kosten:
30,00 € pro Person im Rahmen einer Sammelbelehrung
60,00 € pro Person als Einzelbelehrung
Praktikanten, Auszubildende, FSJler, FÖJler sowie BuFDis. sind gebührenfrei, wenn uns eine Bescheinigung des Praktikums-/Ausbildungsbetriebes oder Arbeitgebers vorliegt.
Termine:
Sammelbelehrungen: Donnerstags 15:30 Uhr. Dauer: ca. 1 Stunde.
Bitte melden Sie sich vorab über die Onlineterminvergabe unter folgendem Link an: https://termine-reservieren.de/termine/kreis-kusel/
Bei Sprachverständigungsproblemen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter: 06381 424-313, -316, -319 oder -577
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Göttel
Frau Melanie Kohl
Herr Danilo Bäcker
Frau Rabea Altmaier
Frau Manuela Diehl
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 32 - Gesundheitswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Kohl
Frau Manuela Diehl
Herr Danilo Bäcker
Frau Rabea Altmaier
Frau Claudia Göttel
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kusel: Spezielle Hinweise für Kreis Kusel
Folgende Unterlagen / Vordrucke werden für eine Belehrung benötigt:
- Personalausweis ODER sonstiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass, Führerschein, etc.)
- Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten, bei minderjährigen Teilnehmer*innen.
- Nachweis zur Gebührenbefreiung (Ausbildungsvertrag, Praktikumsvertrag, Nachweis FSJ, BFD, Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit).
Folgende Unterlagen / Vordrucke werden für eine Belehrung benötigt:
- Personalausweis ODER sonstiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass, Führerschein, etc.)
- Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten, bei minderjährigen Teilnehmer*innen.
- Nachweis zur Gebührenbefreiung (Ausbildungsvertrag, Praktikumsvertrag, Nachweis FSJ, BFD, Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit).
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 19.10.2023
Stichwörter
IfSG, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Nachweis, Lebensmittelhygiene, Tätigkeit, Gesundheitszeugnis, Gesundheitsamt, Gesundheit, Schulung, Infektionsschutz, Gesundheitsbelehrung, Infektionsschutzbelehrung, Infektion, Belehrung, Lebensmittel