Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Onlinebelehrung - Bitte beachten Sie die Hinweise
Das Gesundheitsamt des Rhein-Lahn-Kreises ist zuständig für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Kreisgebiet haben. Für diese Personen gelten die folgenden Informationen zur Online-Belehrung.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Rhein-Lahn-Kreises haben, müssen sich an das für sie örtlich zuständige Gesundheitsamt wenden.
Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?
Das Gesundheitsamt des Rhein-Lahn-Kreises hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
- Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 10 Minuten vor dem Termin ein.
- Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden fünf Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.
Schulpraktika
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt.
Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: https://rlk.gotzg.de
Online-Dienst
Terminbuchung - Rhein-Lahn-Kreis
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Gesundheitswesen
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 02603 972-199
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Kontaktperson
Frau Miriam Groha
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Telefon Festnetz: 02603 972-493
Fax: 02603 972-6493
E-Mail: miriam.groha@rhein-lahn.rlp.de
Frau Rebecca Keller
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6290
Telefon Festnetz: 02603 972-290
E-Mail: rebecca.keller@rhein-lahn.rlp.de
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis über die Gebührenbefreiung
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie können die Belehrung online durchführen.
- Registrieren Sie sich für das Online-Verfahren mittels Servicekonto oder durchlaufen Sie es ohne Registrierung.
- Halten Sie gegebenenfalls Ihren Nachweis zur Gebührenbefreiung bereit.
- Nach Abschluss der Online-Belehrung erhalten Sie Ihren Nachweis folgendermaßen:
- Bei einer Registrierung mittels eines Servicekontos müssen Sie während der angegebenen Öffnungszeiten das Gesundheitsamt aufsuchen, um dort die anfallende Gebühr zu entrichten und den Nachweis abzuholen.
- Sollten Sie einen Nachweis zur Gebührenfreiheit hochgeladen haben, wird dieser durch das Gesundheitsamt geprüft und nach Freigabe durch das Gesundheitsamt können Sie Ihren Nachweis herunterladen.
- Bei Durchführung der Online-Belehrung ohne Registrierung müssen Sie während der angegebenen Öffnungszeiten das Gesundheitsamt aufsuchen, um sich dort mittels eines Ausweisdokumentes auszuweisen, die anfallende Gebühr vor Ort zu entrichten (entfällt bei der Vorlage eines vom Gesundheitsamt geprüften Nachweises über Gebührenfreiheit) und den Nachweis abzuholen.
Fristen
Die Bescheinigung über die durchgeführte Infektionsschutzbelehrung darf bei Aufnahme der Tätigkeit, in der Sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, nicht älter als 3 Monate sein.
Kosten
Es fallen für Sie Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an.
Falls Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, erhalten Sie die Belehrung kostenlos:
- Schülerinnen und Schülern, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten,
- Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten,
- Personen, die beschäftigt werden sollen
- als Vorschülerinnen oder Vorschüler,
- zur Berufsausbildung,
- als Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten
oder
- zur freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten
oder
- Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter, wenn Sie an einer Erholungsmaßnahme teilnehmen sollen.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.10.2023
Stichwörter
Gesundheit, Infektion, Lebensmittel, Gesundheitszeugnis, Infektionsschutzbelehrung, Schulung, Gesundheitsbelehrung, Lebensmittelhygiene, Nachweis, Belehrung, Gesundheitsamt, Infektionsschutz, Bescheinigung des Gesundheitsamts, IfSG, Tätigkeit