Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Online-Dienst
Abholung von Ausweispapieren
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 4 - Bürgerdienste, Bildung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr  Freitag 8:00 - 12:30 Uhr  Öffnungszeiten des Bürgerbüros:  Montag 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend  Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend  Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend  Donnerstag 9:00 - 18:00 Uhr durchgehend  Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Bürgerbüro -  Telefonnummer 02602 / 126 - 123
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Querbach (Bürgerbüro)
Frau Natalie Schmidt (Bürgerbüro)
Weitere Informationen
Standesamt, Bürgerbüro, Melderecht, Pässe (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe usw.), amtliche Beglaubigungen, Auskunftstelle soziale Angelegenheiten, Entgegennahme Rentenanträge und Amtshilfe in Sozialversicherungsangelegenheiten
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand,- Zivil- und Katastrophenschutz, Kommunale Vollzugsbeamte, Gewerbe, Gaststättengesetz (Erlaubnis, Abnahme, Widerrufsverfahren, Schließung), Jugendschutz und Jagdwesen
Öffentlicher Personennahverkehr, Untere Straßenverkehrsbehörde nach der StVO, Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrsplanung / Unfallkommission, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldstelle
Schulen, Organisation der Schulbuchausleihe, Lernmittelfreiheit, Schulsozialarbeit, Volkshochschule, Kommunale Kindertagesstätten, Bedarfsplanung
Jugendarbeit, Haus der Jugend Montabaur, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Koordination Flüchtlingshilfe und Integration, Generationenbüro (Förderung Bürgerengagement ), Sportstättenentwicklung, Sportstättenleitplanung der VG, Sportanlagenbau und Finanzierung
Organisation und Durchführung des Kulturprogramms der Stadt, Heimat- / Brauchtumspflege (u.a. Kirmes, Frühlingsfeste, Fastnacht, Heimatfeste…), Vereine, Citymanagement, Stadtmarketing, Stadtbibliothek und Onleihe
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 82.0 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre: Gebühr 60.0 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Hinweise für Montabaur: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Montabaur
Gebühr: 59,50 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: 92,00 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
Gebühr: 70,00 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Gebühr: 37,50 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Gebühr: 59,50 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: 92,00 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
Gebühr: 70,00 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Gebühr: 37,50 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis, Paß, ePass