Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern

    Beschreibung

    Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

    Als Lebenspartner können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten.

    Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später – hierfür gibt es keine Frist – den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

    Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

    Online-Dienst

    Terminvergabe

    ID: L100039_302276609

    Beschreibung

    Möglichkeit zur einfachen Terminvereinbarung mit unseren Bürgerbüros und dem Standesamt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024 (von: Webservice, VG_Loreley)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, VG_Loreley)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.

    Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.

    Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Loreley - Standesamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Dolkstraße 19

    56346 Sankt Goarshausen

    Standesamt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag   08.00 - 12.00 Uhr Montag bis Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 bis 16.00 Uhr und Donnerstag für die Zeit von 13.30 - 18.00 Uhr eine Terminvereinbarung  möglich. Freitag  08.00 bis 12.00 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@vg-loreley.de

    Telefon Festnetz: 06771 919-0

    Fax: 06771 919-153

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2022 (von: Webservice, VG_Loreley)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, VG_Loreley)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Voraussetzungen

    Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.

    Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

    Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

    Kosten

    Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)