Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Temporäre Halteverbotszone beantragen

    Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

    Beschreibung

    Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

    Online-Dienst

    Verkehrsrechtliche Anordnung

    ID: L100039_301665940

    Beschreibung

    Hier können Sie online einen Antrag auf verkehrsrechtliche Genehmigungen bei der VG Montabaur stellen. Diese Genehmigung ist zwingend notwendig bei besonderer Nutzung einer Straße, die über deren bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht. Eine Anordnung ist erforderlich bei: - einer vorübergehenden Verkehrsbeschränkung bei Veranstaltungen, die ganze Straßenzüge oder andere öffentliche Verkehrsflächen in Anspruch nehmen - einer vorübergehenden Verkehrsbeschränkung zur Absperrung und Kennzeichnung von Arbeitsstellen (z.B. Baumaßnehmen, Lagerung von Baumaterialien, Aufstellen von Containern usw.)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2024

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Montabaur - Sachgebiet - 4.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Besucheranschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 8

    56410 Montabaur

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bussgeldstelle@montabaur.de

    E-Mail: info@montabaur.de

    E-Mail: strassenverkehr@montabaur.de

    Telefon Festnetz: 02602 126-0

    Fax: 02602 126-150

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.01.2023

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
      • Formlos
    • Nachweise
      • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)  

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

    • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
    • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
    • Wichtig für die Beantragung sind
      • der Ort
      • der Zeitraum
      • die Länge in Metern
      • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

    Fristen

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): 14 Tage

    Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): befristet

    Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

    Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

    Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

    Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

    Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

    Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

    Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

    Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

    Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

    Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen StVB zur Abstimmung und Klärung der Details ist empfehlenswert.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Grundlagen des Straßenwesen VI 1 am 20.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2012

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Transport, Parkplatzabsperrung für Umzug, Umzug, Halteverbotszone, Halteverbotszone für Umzug, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzsperrung für Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020