Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Ausbildung
Beschreibung
Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten können eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
Online-Dienste
Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Ausbildung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Beschäftigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können - unabhängig von Zweck und Dauer des Aufenthalts - ohne Visum einreisen. Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in das Bundesgebiet innerhalb von drei Monaten bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Alzey-Worms - Ausländerwesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz hinter Jugendamt
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkdeck
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz Innenhof
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 06731 408-3010
Kontaktperson
Herr Steffen Krämer
Telefon Festnetz: 06731 408-4331
E-Mail: kraemer.steffen@alzey-worms.de
Frau Jana Ehlenberger
Telefon Festnetz: 06731 408-4291
E-Mail: ehlenberger.jana@alzey-worms.de
Herr Torsten Füllenbach
Telefon Festnetz: 06731 408-4341
Frau Anna-Lena Krüger
Herr Louis Steckel
Telefon Festnetz: 06731 408-4301
E-Mail: steckel.louis@alzey-worms.de
Herr Christian Eller
Frau Fabienne Rippert
Telefon Festnetz: 06731 408-4101
E-Mail: rippert.fabienne@alzey-worms.de
Herr Rüdiger Heinz
Telefon Festnetz: 06731 408-4031
E-Mail: heinz.ruediger@alzey-worms.de
Frau Sandra Bleh
Herr Julian Funk
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein aktuelles biometrisches Passbild
- Nachweis, dass der Lebensunterhalt gesichert ist
- Nachweis, dass die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung vorliegen
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert (Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG).
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)Aufenthaltserlaubnis
- § 17 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)Sonstige Ausbildungszwecke
- § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)Gebühr
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Kosten
Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr 100 €,
- mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr 110 €
für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 65 €
- für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten 80 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie möchten die Ausbildung teilweise hier absolvieren und haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten: In den meisten Fällen erhalten Sie für Deutschland ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken (z.B. aus familiären Gründen) oder eine Niederlassungserlaubnis: In diesem Fall können Sie ohne zusätzliche Aufenthaltserlaubnis eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen.
Absolvieren Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung, dürfen Sie unabhängig von der Ausbildung einer Beschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche nachgehen. Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Behörde Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu ein Jahr verlängern. In dieser Zeit
- können Sie einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz, sofern dieser mit ausländischen Staatsangehörigen besetzt werden darf, suchen und
- dürfen uneingeschränkt arbeiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausländer, Visum, Ausbildung, Migration, Ausländerangelegenheiten, Berufsausbildung