elektronischer Aufenthaltstitel AusstellungOnline erledigen

    Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung

    Beschreibung

    Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

    Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
    • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
    • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

    Hinweise für Trier-Saarburg: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    Beantragung

    • erfolgt persönlich
      • um vorherige Terminabsprache wird gebeten
      • keine Beantragung durch einen Bevollmächtigten möglich
      • persönliches Erscheinen erforderlich für Personen ab 6 Jahre wegen der Aufnahme von Fingerabdrücken
      • bei Kinder ab 10 Jahren ist eine im eAT zu speichernde Unterschrift erforderlich
      • bei Minderjährigen unterschreibt der gesetzliche Stellvertreter den Antrag
    • Online-Antragstellung
      • ist möglich
      • ersetzt nicht die persönliche Vorsprache 

    Gültigkeit

    • vom Einzelfall abhänig
    • spätestens nach 10 Jahren ist die Beantragung eines neuen eAT erforderlich
    • die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre dort eingetragene Gültigkeit bis maximal 30.04.2021

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel

    ID: L100039_275693801

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Amt für Migration und Integration

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: auslaenderbehoerde@trier-saarburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 10

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

    Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    • gültiger Nationalpass oder Passersatz
    • Einkommensnachweis
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • 2 Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

    Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.

    Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.

    Fristen

    Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
    Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.

    Antragsfrist: 2 Monate (vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    • keine Angabe möglich

    Kosten

    • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
    • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: 110,00 Euro
    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 
      • bis zur drei Monaten: 96,00 Euro
      • von mehr als drei Monaten: 93,00Euro 
    • Niederlassungserlaubnis:
      • für Hochqualifizierte:   147,00Euro 
      • zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: 124,00 Euro
      • in den übrigen Fällen : 113,00 Euro

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: Gebühr 100.00 EUR

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: Gebühr 110.00 EUR

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten: Gebühr 96.00 EUR

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten: Gebühr 93.00 EUR

    Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: Gebühr 147.00 EUR

    Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: Gebühr 124.00 EUR

    Niederlassungserlaubnis in den übrigen Fällen: Gebühr 113.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    eAT, Ausländer, elektronischer Aufenthaltstitel, Migration, Flüchtlinge, Asyl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de