Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Unternehmenszertifikat.
Beschreibung
Sie benötigen ein Unternehmenszertifikat nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, wenn Ihr Unternehmen folgende ortsgebundene Anlagen installiert, wartet, instand hält, repariert oder stilllegt:
- Kälte- und Klimaanalgen,
- Wärmepumpen und
- Brandschutzsysteme.
Auch Unternehmensteile, die innerhalb Ihres Unternehmens ortsfeste Kälteanlagen installieren, warten oder instand halten, benötigen eine Zertifizierung.
Hintergrund ist, dass die Anlagen bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten. Unternehmen, die solche Anlagen betreiben, müssen das Entweichen dieser klimaschädlichen Gase verhindern, Lecks so schnell wie möglich reparieren und die Anlagen und Anwendungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren.
Diese Dichtheitsprüfung sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen Sie nur durchführen, wenn Ihr Betrieb zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Betriebes wird Ihnen auf Antrag erteilt.
Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie
- über ausreichend sachkundiges Personal verfügen. Sie legen dafür Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor.
- die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Ansprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Aktuelles
In den räumlichen Gebieten der Pfalz und von Rheinhessen obliegen der SGD Süd Aufgaben der Gewerbeaufsicht (Arbeits- und Immissionsschutzes, Strahlenschutz, Gentechnikrecht, Verbraucherschutz), des Umweltschutzes (Wasserwirtschaft, einschließlich Fischereirecht, Abfallwirtschaft und Bodenschutz), der Raumordnung, der Landesplanung, des Bauwesens und des Naturschutzes.
Beschreibung
Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd:
Als Behörde der Mittelinstanz zwischen Ministerien und den Kommunalverwaltungen arbeiten wir im südlichen Rheinland-Pfalz für die Menschen und die Umwelt in dieser Region, die auch im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Die SGD Süd erfüllt dabei vielfältige Aufgaben.
Gewerbeaufsicht
Die SGD Süd stellt unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowohl auf den Gebieten des Strahlen-, Arbeits-, Immissions- und Verbraucherschutzes als auch in den Rechtsbereichen Gefahrstoffe, Gentechnik und Sprengstoff im Rahmen eines dialogorientierten Vollzugs sicher.
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Die Aufgaben liegen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hier werden u.a. Verfahren für Hochwasserschutz und Retentionsräume, Kläranlagen oder Abfallanlagen durchgeführt. In die Zuständigkeit der SGD Süd fällt die Sanierung von Altlasten. Ebenfalls hier angesiedelt ist die Obere Fischereibehörde. Ausgewählte Aufgabenfelder sind:
- Gewässerbewirtschaftung,
- Gewässeraufsicht,
- Gewässerentwicklung und Wasserrahmenrichtlinie,
- Wasserversorgung,
- Landwirtschaftliche Beregnung,
- Bau und Unterhaltung von Hochwasserschutzeinrichtungen,
- Bodenschutz mit Sanierungsmaßnahmen.
Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen, Enteignung sowie Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Bereiche Raumordnung und Landesplanung, der Naturschutz, das Bauwesen sowie die Enteignung gehören zu den Kernaufgaben der SGD Süd als Bündelungsbehörde. Im Zuge ihrer Genehmigungs-/Fachaufsichts-/und Beratungsfunktion leistet sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und positiven Entwicklung der Region.
Im Hinblick auf die Nachbarländer Frankreich und die Schweiz ist die SGD Süd im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in verschiedenen Gremien aktiv vertreten.
Einheitlicher Ansprechpartner
Die SGD Süd hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.
Adresse
Hausanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postanschrift
Postfach 10 02 62
67402 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten
Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
Voraussetzungen
Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen
- müssen Sie als Unternehmen genügend sachkundiges Personal nachweisen.
- muss Ihr Personal Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern
- müssen Sie als Unternehmen für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung haben und
- Sie müssen die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend nachweisen.
Wenn Ihr Unternehmen als sogenannter EMAS-Betrieb im Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltprüfung (Eco-Management and Audit Scheme) eingetragen ist, können Sie unter folgenden Bedingungen die Bescheinigung erhalten:
- Aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung geht hervor, dass Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen
- und folgende Angaben sind ersichtlich:
- Name und Sitz des Betriebes,
- Bezeichnung des Standortes sowie der bescheinigten Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen,
- Bezeichnung der Behörde (zuständige Stelle), Datum und Unterschrift
Handlungsgrundlage(n)
- § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Verordnung (EU) Nummer 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 842/2006
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission vom 17.11.2015 zur Festlegung der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.01.2024
Stichwörter
Zulassung reglementierter Berufe, Wartung, klimatauglich, Dichtheitskontrolle, Instandhaltung, Klimaschutz, Gase, Wärmepumpen, Reparatur, ChemKlimaschutzV, Fluorierte Treibhausgase, Unternehmenszertifizierung, Kälteanlagen, F-Gase, Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Klimaanlagen, Treibhausgase, Rückgewinnung, Schaltanlagen, Stilllegung