Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

    Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe eintragen

    Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.

    Beschreibung

    Das Verzeichnis über die Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register, in dem sich alle

    • natürlichen und 
    • juristischen Personen sowie
    • rechtsfähigen Personengesellschaften

    eintragen müssen, die ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Die zulassungsfreien Handwerke sind in Abschnitt 1 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt.

    Hierzu gehören unter anderem: 

    • Uhrmacher,
    • Gold- und Silberschmiede,
    • Holzbildhauer, 
    • Segelmacher,
    • Schumacher, 
    • Müller, 
    • Brauer und Mälzer,
    • Textilreiniger, 
    • Gebäudereiniger,
    • Fotografen,
    • Buchbinder und
    • Geigenbauer.

    Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in Abschnitt 2 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt. Hierzu gehören unter anderem:

    • Eisenflechter, 
    • Bodenleger, 
    • Metallschleifer und Metallpolierer,
    • Fahrzeugverwerter, 
    • Rohr- und Kanalreiniger,
    • Speiseeishersteller,
    • Kosmetiker und
    • Klavierstimmer.

    Damit das Register richtig geführt werden kann, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige des Beginns oder der Beendigung des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes gegenüber der Handwerkskammer. Die Anzeige des Betriebsbeginns löst ein Verfahren zur Eintragung in das Register aus.

    Hinweise für Worms: Handwerksordnung

    Kontrolle unerlaubter Handwerksausübung 

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Rheinhessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dagobertstr. 2

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 9992-0

    Fax: +49 6131 9992-63

    E-Mail: hwk@hwk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Sandra Hey (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-3208

      Fax: +49 6241 853-3299

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die eigentliche Anzeige des Betriebsbeginns eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes kann formlos erfolgen. Für das danach durchzuführende Eintragungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:

    Einzelunternehmen: 

    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden) 

    Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): 

    • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafter und Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen 
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen) 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)

    Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen:

    • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafter und Gesellschafterinnen beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen 
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: 
        • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages 
        • sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages 
      • bei ausländischen Rechtsformen:  
        • Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten- Kopie des Gesellschaftsvertrages 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)

    Juristische Personen - Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG): 

    • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen 
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  
      • bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerkähnliches Gewerbe selbständig aus.
    • Im Rahmen der Eintragung wird erfasst, wer die unternehmerische Betätigung im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ausübt. Die Anzeige- und Eintragungspflicht trifft die Inhaber oder Inhaberinnen, bei Personengesellschaften die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und bei Kapitalgesellschaften die Vertretungsberechtigten (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder -Geschäftsführerin) des jeweiligen Unternehmens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Unverzüglich bei Beginn der Gewerbetätigkeit

    Weitere Informationen

    Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern 

    https://www.handwerkskammer.de

    Liste aller zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ohne Qualifikationsnachweis, Anmeldung zulassungsfreies Handwerk, Handwerkskammer, Eintragung als Handwerker, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Handwerksordnung, Verzeichnis, Anmeldung handwerksähnliches Gewerbe, zulassungsfreies Handwerk, handwerksähnliches Gewerbe, Anzeige des Unternehmensstarts, Inhaber, Anlage B, Handwerkerverzeichnis, Anzeige des Betriebsbeginns

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de