Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften Genehmigung

    Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung

    Beschreibung

    Für die Einfuhr, Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.

    Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.

    Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer

    • Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
    • Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen,

    dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.

    Zuständigkeit

     Anfragen und Anträge auf Erteilung einer Genehmigung richten Sie bitte an das

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Str. 49-51

    66869 Kusel

    Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude A

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06381 424-301

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz

    Beschreibung

    Aufgaben des Ministeriums:

    Wirtschaftspolitik

    Ziel unserer Wirtschaftspolitik ist es, Strukturen zu schaffen, um den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz zukunftsfähig weiter zu entwickeln, damit national und international wettbewerbsfähige Unternehmen erfolgreich für Wertschöpfung und Arbeitsplätze sorgen können.

    Wirtschaftsordnung, Berufliche Bildung, Europa

    Unsere Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen für die Entwicklung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft zu schaffen und ihre regelkonforme Anwendung zu kontrollieren. Das Ministerium nimmt hierzu koordinierende, administrative und kontrollierende Funktionen in den Bereichen allgemeine Wirtschaftspolitik, europäische Strukturpolitik, Kartellwesen und Wettbewerb, Handwerks- und Gewerberecht, Vergaberecht und allgemeines Preisrecht sowie der Rechtsaufsicht über Kammern und Sparkassen wahr. Weitere Aufgabenschwerpunkte liegen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie in der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes. Darüber hinaus wird die Aufgabe der Vergabekammer Rheinland-Pfalz wahrgenommen. Rheinland-Pfalz grenzt an drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union an; deshalb sind die europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit wichtige Aufgabenbereiche.

    Wirtschaftsförderung, Mittelstand

    Unser Hauptanliegen ist die gezielte Wirtschaftsförderung, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen in Industrie, Handwerk und sonstigen Dienstleistungsbereichen sowie wirtschaftlichen freien Berufen, um die Wirtschaftskraft in den Regionen des Landes zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben zu verbessern. Dies gilt auch für Regionen, die von dem Abbau militärischer Einrichtungen wirtschaftlich besonders betroffen sind. Dem Aufbau von Netzwerken und Clustern mit Unternehmen und wirtschaftsnahen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen kommt zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in Zukunft verstärkt Bedeutung zu. Schwerpunkte sind weiterhin die Beratung und Förderung von Existenzgründern. Neben betrieblichen und Infrastrukturinvestitionen fördert das Land das Beratungs- und Informationswesen. Die Technologiepolitik stellt die Brücke zwischen Wirtschaft und Wissenschaft dar. Wichtige Aufgaben sind dabei die Technologieförderung und der Technologietransfer. Der Einsatz von Finanzmitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung spielt bei dem Erreichen dieser Ziele eine maßgebliche Rolle.

    Außenwirtschaft

    Die Außenwirtschaftsförderung ist wesentlicher Bestandteil der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsförderung. Es ist unsere Aufgabe, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Auslandsmärkten zu erleichtern. Durch zentrale Marketingmaßnahmen für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz werden Investoren für neue Arbeitsplätze gewonnen und Rheinland-Pfalz als wirtschaftspolitische Zukunftsregion sowie attraktive Kultur- und Tourismuslandschaft im In- und Ausland dargestellt.

    Tourismus

    Informationen zu den bedeutenden touristischen Attraktionen in Rheinland-Pfalz und den vielfältigen touristischen Angeboten in den zehn rheinland-pfälzischen Tourismusregionen sind auf der Internetseite www.gastlandschaften.deabrufbar.

    Plattform für Informationen rund um das Aufgabenfeld Tourismus und den touristischen Austausch ist das Tourismusnetzwerk unter www.tourismusnetzwerk.info. Dort werden in der Rubrik Kontaktdaten auch die Ansprechpartner für Tourismus beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, den Tourismusregionen, IHK und DEHOGA, beim Tourismus- und Heilbäderverband sowie vielen weiteren touristischen Stellen angeboten.

    Innovation, Informations- und Kommunikationswirtschaft, Energieaufsicht

    Unser Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken und die Gründung innovativer, technologieorientierter Unternehmen zu fördern. Dabei setzen wir als Instrumente die einzelbetriebliche Innovationsförderung und die gezielte Gründerförderung, Innovations- und Gründerzentren sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen zur Innovationsförderung ein. Weitere Aufgabenschwerpunkte liegen in den Bereichen Rohstoffsicherung und dem integrierten betrieblichen Umweltschutz. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Energieregulierung und der Energieaufsicht wahrgenommen. 

    Weinbau und Landwirtschaft

    Das Ministerium ist Oberste Landesbehörde der Agrarverwaltung.
    Im Bereich Weinbau ist es zuständig für Weinrecht, Weinwirtschaftspolitik, Weinüberwachung, Erzeugung, Weinbauforschung, Weinmarkt und Weinmarketing.

    Im Bereich der Landwirtschaft ist es zuständig für die produktionstechnischen und umweltrelevanten Aspekte der pflanzlichen und tierischen Erzeugung, für Agrarforschung und Agrarmarketing. Das Ministerium ist außerdem koordinierende Stelle für die Überwachung der Cross Compliance in Rheinland-Pfalz.

    Im Bereich der Berufsbildung und Beratung ist das Ministerium zuständig für die Berufs- und Fachschulen Agrarwirtschaft ("Grüne Berufe") sowie für die staatliche Beratung in Fragen von Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau. Der Aufgabenbereich Landesgartenschauen rundet das Spektrum ab.

    Agrarförderung, Ländliche Entwicklung

    Das Ministerium ist Oberste Flurbereinigungsbehörde des Landes. Zur Landentwicklung zählen alle Instrumente der integrierten ländlichen Entwicklung, so z. B. die ländliche Bodenordnung. Ziel der Entwicklung ländlicher Räume ist es, ländliche Räume als eigenständige und vielfältig ausgeformte Lebens- und Wirtschaftsräume (z. B. Weinkulturlandschaften) zu erhalten und zu entwickeln (z. B. nach dem Leader-Ansatz).

    Darüber hinaus ist das Ministerium zuständige Oberste Behörde für die Agrar- und Agrarmarktpolitik und deren Mitgestaltung und Umsetzung im Land; insbesondere Flächen- und Betriebsprämien, die flächenbezogenen Fördermaßnahmen (z. B. die Agrarumweltmaßnahmen) und die Direktzahlungen sowie die Investitionsfördermaßnahmen (z. B. die einzelbetriebliche Investitionsförderung), die Ausgleichszulage und das Förderprogramm Agrar-Umwelt-Landschaft gehören dazu.

    Die Agrarpolitik umfasst die Koordinierung der allgemeinen nationalen und europäischen Agrarpolitik, die Zusammenarbeit mit den berufsständischen Verbänden und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, die Agrarministerkonferenz sowie die Ministerrats-, Landtags-, Bundesrats- und Bundestagsangelegenheiten für diesen Bereich.

    Zur Agrarmarktpolitik gehören die Märkte für Milch, Vieh und Fleisch, Eier und Geflügel, Wein, Zucker, Getreide und Tabak. Die Agrarpolitik als Sektorpolitik für die Landwirtschaft und die Entwicklung der ländlichen Räume ist der am weitestgehend vergemeinschaftete europäische Politikbereich.

    Verkehr

    Mobilität ist ein wichtiger Faktor für Lebensqualität. Das Mobilitätsverhalten verändert sich, und damit verändern sich auch die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen an die Infrastruktur und die Verkehrsangebote in Rheinland-Pfalz.

    Wir achten bei unserer Mobilitätspolitik auf die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur für die Bevölkerung und die Wirtschaft, die Verkehrssicherheit, die Nachhaltigkeit, den Erhalt der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in den Regionen und die Reduzierung der Lärmbelastung für die Bevölkerung. Die rheinland-pfälzische Wirtschaft profitiert von der leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur und der verkehrlichen Anbindung an die Märkte und Wirtschaftszentren durch die Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasser und Luftverkehr. Daher hat sich auch die Logistikbranche zu einem bedeutsamen Wirtschaftszweig in Rheinland-Pfalz entwickelt.

    Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) plant, baut und unterhält die Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus ist er für Fragen des Verkehrs zu Lande, zu Wasser und in der Luft zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsstraße 9

    55116 Mainz

    Postfachadresse

    Postfach 32 69

    55022 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 16-0

    Fax: +49 6131 16-2100

    E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kusel - Referat 30 - Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-440

    E-Mail: veterinaeramt@kv-kus.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

     Bitte erfragen Sie beim vorgenannten Ministerium die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.

    Formulare

     Anträge auf Erteilung einer Genehmigung ohne bestimmte Formvorgaben können Sie an das Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz, richten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Die Genehmigung ist kostenpflichtig.

    Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. Die Rahmensätze betragen:

    Ein- und Durchfuhr

    - lebender Tiere:                                             Rahmensatz 17 € bis 373 €, 

    - von geschlachteten und erlegten Tieren,
      von Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen
      von Tieren, von tierischem Dünger
      sowie von Raufutter und Stroh:                  Rahmensatz 13 € bis 329 €.

    soweit jeweils nicht andere Mindest- oder Höchstgebühren bestimmt sind. 

     Ausfuhr:                                                          Rahmensatz 15,50 € bis 400 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es wird empfohlen, auch in Zweifelsfällen zunächst beim oben genannten Ministerium anzufragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English