Anzeige einer Straußwirtschaft

    Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

    Beschreibung

    Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Gewerbe, Märkte

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 116

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag & Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02641 87-100

    Fax: 02641 87-180

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.08.2023 (von: Webservice, ST_Bad Neuenahr-Ahrweiler)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, ST_Bad Neuenahr-Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug

    Formulare

    Der Antrag erfolgt formlos.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Strausswirtschaft, Wirtshaus, Besenwirtschaft, Heckenwirtschaft, Wirtschaft, Schankerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)