Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Gewerbe, Märkte
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag & Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
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Zuständigkeit für
Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
- Reisegewerbekarte beantragen
- Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
- Schankerlaubnis beantragen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen