Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Gewerbe, Märkte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag & Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Arbeitsstelle an Straßen beantragen / Arbeitsstelle an Straßen einrichten
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Finanzanlagenvermittler Sachkundeprüfung bescheinigen
- Gaststättenbetrieb Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
- Reisegewerbekarte beantragen
- Schankerlaubnis beantragen
- Sonn- und Feiertagsausnahmen beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verkaufsveranstaltungen Genehmigung beantragen (Wochenmärkte, Jahrmärkte, Spezialmärkte)
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen