Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
zuständige Stelle
Gewerbebehörde
Zuständigkeit
Gewerbebehörde
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jutta Laskowski
Frau Barbara Neubrech (Amtstierärztin)
Herr Mathias Bernhard
Herr Michael Oster
Internet
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.2 - öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Herr Pawel Wilms (Sachbearbeitung)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06373 504-230
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: p.wilms@vgog.de
Internet
Weitere Informationen
Sachgebiet 3.2.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Sachgebiet 3.2.2 Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: bb-gm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-225
Telefon Festnetz: 06373 504-226
Telefon Festnetz: 06373 504-227
Telefon Festnetz: 06373 504-228
Fax: 06373 504-22100
Internet
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch13:30 - 16:00
Donnerstag13:30 - 18:00
Freitag08:00 - 12:00
Samstag10:00 - 12:00
Im 2-Wochen-Rhythmus
an geraden KW
Kontakt
E-Mail: bb@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Telefon Festnetz: 06373 504-211
Telefon Festnetz: 06373 504-212
Telefon Festnetz: 06373 504-213
Telefon Festnetz: 06373 504-214
Telefon Festnetz: 06373 504-215
Fax: 06373 504-22222
Internet
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: bb-wm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-220
Telefon Festnetz: 06373 504-221
Fax: 06373 504-22100
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 30 - Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Mathias Bernhard
Frau Barbara Neubrech (Amtstierärztin)
Frau Jutta Laskowski
Herr Michael Oster
Internet
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Fristen
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020