Zweitwohnungsteuer
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung noch eine Zwei- oder Nebenwohnung haben, dann müssen Sie eventuell eine Zweiwohnungssteuer zahlen.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden in Thüringen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meuselwitz - Bürgerbüro / Meldestelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Gegenwärtig können die Anliegen der Bürger während der regulären Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Die Mitarbeiterinnen der Meldestelle sind zur Abstimmung eines Termins telefonisch unter 03448 751473, 2498 oder per Mail erreichbar. Um Beachtung der Hinweise am Eingang wird gebeten. So ist der Aufenthalt nur für 2 Besucher gleichzeitig gestattet (Ausnahme: Personen, die im selben Haushalt leben). Außerdem ist auf die Abstandsregelung zu achten. Das Tragen einer privaten Maske ist Bedingung für das Betreten des Gebäudes. Zur Desinfektion stehen am Eingangsbereich Desinfektionsmittel zur Verfügung. Bei vorhanden Krankheitssymptomen ist das Betreten des Gebäudes nicht gestattet. Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Franz (Mitarbeiterin - Bürgerbüro/Meldestelle)
Frau Götting (Mitarbeiterin - Bürgerbüro/Meldestelle)
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Ferienwohnung, Zweitwohnsitzsteuer, Nebenwohnungsteuer, Zweitwohnsitz, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, Nebenwohnsitzsteuer, Nebenwohnung