Zweitwohnungsteuer
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung noch eine Zwei- oder Nebenwohnung haben, dann müssen Sie eventuell eine Zweiwohnungssteuer zahlen.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden in Thüringen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Zweitwohnungsteuer
Wer im Gebiet der Stadt Weimar eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Es zählt der melderechtliche Status und es handelt sich um eine Jahressteuer. Zur Berechnung der Steuer muss eine ausgefüllte Erklärung zur Zweitwohnungssteuer und die Kopie des Mietvertrages in der Abt. Steuern eingereicht werden. Die Steuerbefreiungen sind in § 8 der Satzung zur Zweitwohnungssteuer festgelegt.
Wer im Gebiet der Stadt Weimar eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Es zählt der melderechtliche Status und es handelt sich um eine Jahressteuer. Zur Berechnung der Steuer muss eine ausgefüllte Erklärung zur Zweitwohnungssteuer und die Kopie des Mietvertrages in der Abt. Steuern eingereicht werden. Die Steuerbefreiungen sind in § 8 der Satzung zur Zweitwohnungssteuer festgelegt.
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Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Abt. Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Das Bürgerbüro hat erweiterte Öffnungszeiten. Die individuellen Öffnungszeiten der Fachämter entnehmen Sie bitte der Ämterstruktur.
Kontakt
Kosten
Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Zweitwohnungsteuer
13 % der Nettojahreskaltmiete der Nebenwohnung, ggf. anteilig für die Anzahl der Monate
13 % der Nettojahreskaltmiete der Nebenwohnung, ggf. anteilig für die Anzahl der Monate
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Zweitwohnungsteuer
Erläuterungsblatt zur Zweitwohnungssteuer
Erläuterungsblatt zur Zweitwohnungssteuer
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Zweitwohnungsabgabe, Ferienwohnung, Zweitwohnungssteuer, Nebenwohnungsteuer, Nebenwohnsitzsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitzsteuer