Zweitwohnungssteuer FestsetzungOnline erledigen

    Zweitwohnungsteuer

    Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung noch eine Zwei- oder Nebenwohnung haben, dann müssen Sie eventuell eine Zweiwohnungssteuer zahlen.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Thüringen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Zweitwohnungsteuer

    Wer im Gebiet der Stadt Weimar eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Es zählt der melderechtliche Status und es handelt sich um eine Jahressteuer. Zur Berechnung der Steuer muss eine ausgefüllte Erklärung zur Zweitwohnungssteuer und die Kopie des Mietvertrages in der Abt. Steuern eingereicht werden. Die Steuerbefreiungen sind in § 8 der Satzung zur Zweitwohnungssteuer festgelegt.

    Online-Dienst

    Erklärung zur Zweitwohnungssteuer

    ID: L100038_213288928

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Abt. Steuern

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Das Bürgerbüro hat erweiterte Öffnungszeiten. Die individuellen Öffnungszeiten der Fachämter entnehmen Sie bitte der Ämterstruktur.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-402

    Fax: 03643 762-440

    E-Mail: steuern@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau A. Sichting

      Telefon Festnetz: 03643 762-474

    • Frau S. Vanagt

      Telefon Festnetz: 03643 762-415

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Zweitwohnungsteuer

    13 % der Nettojahreskaltmiete der Nebenwohnung, ggf. anteilig für die Anzahl der Monate

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Zweitwohnungsteuer

    Erläuterungsblatt zur Zweitwohnungssteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zweitwohnungssteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnsitz, Nebenwohnungsteuer, Zweitwohnungsabgabe, Nebenwohnsitzsteuer, Ferienwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English