Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungsteuer

    Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung noch eine Zwei- oder Nebenwohnung haben, dann müssen Sie eventuell eine Zweiwohnungssteuer zahlen.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Thüringen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Zweitwohnungsteuer

    Wer im Gebiet der Stadt Weimar eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Es zählt der melderechtliche Status und es handelt sich um eine Jahressteuer. Zur Berechnung der Steuer muss eine ausgefüllte Erklärung zur Zweitwohnungssteuer und die Kopie des Mietvertrages in der Abt. Steuern eingereicht werden. Die Steuerbefreiungen sind in § 8 der Satzung zur Zweitwohnungssteuer festgelegt.

    Wer im Gebiet der Stadt Weimar eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Es zählt der melderechtliche Status und es handelt sich um eine Jahressteuer. Zur Berechnung der Steuer muss eine ausgefüllte Erklärung zur Zweitwohnungssteuer und die Kopie des Mietvertrages in der Abt. Steuern eingereicht werden. Die Steuerbefreiungen sind in § 8 der Satzung zur Zweitwohnungssteuer festgelegt.

    Online-Dienst

    Erklärung zur Zweitwohnungssteuer

    ID: L100038_213288928

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.06.2022

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Abt. Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Das Bürgerbüro hat erweiterte Öffnungszeiten. Die individuellen Öffnungszeiten der Fachämter entnehmen Sie bitte der Ämterstruktur.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-402

    Fax: 03643 762-440

    E-Mail: steuern@stadtweimar.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2019

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Kosten

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Zweitwohnungsteuer

    13 % der Nettojahreskaltmiete der Nebenwohnung, ggf. anteilig für die Anzahl der Monate

    13 % der Nettojahreskaltmiete der Nebenwohnung, ggf. anteilig für die Anzahl der Monate

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Zweitwohnungsteuer

    Erläuterungsblatt zur Zweitwohnungssteuer

    Erläuterungsblatt zur Zweitwohnungssteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.04.2012

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zweitwohnungsabgabe, Ferienwohnung, Zweitwohnungssteuer, Nebenwohnungsteuer, Nebenwohnsitzsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitzsteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024