Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befindet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der die Nebenwohnung liegt. 

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meuselwitz - Bürgerbüro / Meldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Neugasse 1/3

    04610 Meuselwitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Gegenwärtig können die Anliegen der Bürger während der regulären Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Die Mitarbeiterinnen der Meldestelle sind zur Abstimmung eines Termins telefonisch unter 03448 751473, 2498 oder per Mail erreichbar. Um Beachtung der Hinweise am Eingang wird gebeten. So ist der Aufenthalt nur für 2 Besucher gleichzeitig gestattet (Ausnahme: Personen, die im selben Haushalt leben). Außerdem ist auf die Abstandsregelung zu achten. Das Tragen einer privaten Maske ist Bedingung für das Betreten des Gebäudes. Zur Desinfektion stehen am Eingangsbereich Desinfektionsmittel zur Verfügung. Bei vorhanden Krankheitssymptomen ist das Betreten des Gebäudes nicht gestattet. Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03448 751473

    Fax: 03448 751473

    E-Mail: einwohnermeldeamt@meuselwitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Christine Becker)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung (Meldeschein) bei der Meldebehörde (Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
    • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung)
    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 02.12.2021

    Version

    Technisch erstellt am 19.04.2012 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)