• Am Ettersberg (Landkreis Weimarer Land, Thüringen)
Sachverständiger nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz für bestimmte sicherheitstechnische Prüfungen Anordnung

Immissionsschutz: Bekanntgabe als Sachverständiger im Sinne von § 29a BImSchG

Wenn Sie als Sachverständige/r mit sicherheitstechnischen Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen beauftragt werden möchten, dann müssen Sie die Bekanntgabe als Sachverständige/r bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Die zuständige Behörde kann anordnen, dass der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Anlage innerhalb eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einen der von der zuständigen Behörde eines Landes bekannt gegebenen Sachverständigen mit der Durchführung bestimmter sicherheitstechnischer Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen beauftragt.

Die Anforderungen an eine Bekanntgabe nach § 29b BImSchG als Sachverständiger im Sinne von § 29a BImSchG sind in der 41. BImSchV (Bekanntgabeverordnung BGBl. I S. 973, 1001) festgelegt.

Online-Dienst

Antrag auf Bekanntgabe als Sachverständiger im Sinne von § 29a BImSchG

ID: L100038_212716652

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Version

Technisch erstellt am 13.12.2021

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Referat 71
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Referat 71.

Die Ansprechpartner, auch aus anderen Bundesländern, finden Sie beim Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) unter Module/ Immissionsschutz -  Sachverständige/ Zusatzangaben/ Bekannt gebende Behörden.

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Adresse

Hausanschrift

Göschwitzer Str. 41

07745 Jena

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57394-2000

Fax: 0361 57394-2222

E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

Internet

Formulare

Antrag auf Bekanntgabe nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als Sachverständige(r) im Sinne von § 29a - (Thüringen)
Anlage 1 zum Antrag auf Bekanntgabe nach § 29b BImSchG als Sachverständiger im Sinne von § 29a - Übersicht Arbeitsproben - (Thüringen)
Anlage 2 zum Antrag auf Bekanntgabe nach § 29b BImSchG als Sachverständiger im Sinne von § 29a - Zusatzerklärung zur Unabhängigkeit - (Thüringen)
Anlage 3 zum Antrag auf Bekanntgabe nach § 29b BImSchG als Sachverständiger im Sinne von § 29a - Bestätigung Haftpflichtversicherung für die TLUG - (Thüringen)

Stichwörter

TLUBN

Version

Technisch erstellt am 20.09.2012

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

Benötigt wird das ausgefüllte Antragsformular auf Bekanntgabe nach § 29b BImSchG mit den zugehörigen Anlagen und den darin geforderten Nachweisen.

Formulare

Finden Sie unterhalb der zuständigen Stelle oder auf folgenden Internetseiten:

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es wird empfohlen, den Antrag auf Bekanntgabe mit vollständigen Unterlagen mindestens vier Monate vor der geplanten Tätigkeit als Sachverständiger im Sinne von § 29 a BImSchG zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Gemäß § 12, Abs. 2 der 41. BImSchV muss das Verfahren zur Prüfung des Antrags auf Bekanntgabe innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein. Voraussetzung ist die Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

Kosten

Der Gebührenrahmen gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) Anlage Teil A, Abschnitt 4, Nummer 2.3.12 
beträgt EUR 150,00 - 1.050,00.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Veröffentlichung der Bekanntgabe erfolgt im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa). Dort finden sich auch weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen, länderspezifischen Regelungen und Antragsunterlagen.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 17.01.2021

Version

Technisch erstellt am 07.07.2011

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Immissionsschutzgesetz , Sachverständiger, § 29a BImSchG, Sachverständige, Sachverständigenwesen, Sachverständigenordnung, Bundesimmissionsschutz, Emmission

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024