elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischer Aufenthaltstitel

    Hier erhalten Sie Informationen zur Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.

    Beschreibung

    Ausländische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland benötigen einen Aufenthaltstitel.

    Ab 1. September 2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel mit zertifiziertem Chip im Kreditkartenformat eingeführt. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

    Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
    • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
    • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
    • Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
    • Blaue Karte-EU

    Auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels werden grundsätzlich

    • personenbezogene Daten,
    • biometrische Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke) sowie
    • Nebenbestimmungen (Auflagen, z. B. zur Erwerbstätigkeit),

    gespeichert.

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf dem Chip

    • Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis) und
    • Qualifizierte elektronische Signatur

    zu speichern. Die Nutzung dieser Online-Ausweisfunktionen kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.

    Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig immer die persönliche Vorsprache der antragstellenden Person(en) ab dem 6. Lebensjahr erforderlich.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950643

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für die Beantragung liegt bei den Ausländerbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Versorgung und Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-7500

    Fax: 03695 61-7599

    E-Mail: versorgung.migration@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Formulare

    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde
    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen. Der Empfang von De-Mail ist in Kürze verfügbar.

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Aufenthaltszweck werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4 bis 6 Wochen.

    Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.

    Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels genutzt.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit.

    Es wird keine Umtauschaktion von alten Aufenthaltstiteln in Etikettform in den neuen Elektronischen Aufenthaltstitel geben. Das bedeutet, dass alle bisherigen Aufenthaltstitel bis zum Ablauf der Befristung, bis zur Neuausstellung oder Verlängerung des Reisepasses gültig bleiben. Erst bei der Beantragung der Verlängerung beziehungsweise dem Übertrag des Aufenthaltstitels wird ein Elektronischer Aufenthaltstitel bestellt.

    Da die zuständige Stelle den Elektronischen Aufenthaltstitel zwar ausgibt, aber nicht mehr selbst ausstellt, kann der Aufenthaltstitel nicht mehr direkt bei der Vorsprache durch die zuständige Stelle verlängert werden. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 26.05.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    eAT

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English