Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen

    Wenn sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie in der Regel keine Elternbeiträge für die Betreuung ihres Kind/ihrer Kinder in einem Kindergarten oder in der Kindertagespflege bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen oder bei Erhalt von Sozialleistungen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

    Online-Dienst

    SEPA-Lastschriftmandat inkl. Kita-Gebühren erteilen (Stadt Schmölln)

    ID: L100038_212261014

    Beschreibung

    ThAVEL-Prozess der Stadt Schmölln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2021

    Technisch geändert am 15.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Hinweise für Altenburger Land: Kinder, Jugend und Familie

    Die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung erfolgt direkt vor Ort bei den Leiterinnen der jeweiligen Einrichtung.

    Kindertagesstätten im Altenburger Land

    Die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung erfolgt direkt vor Ort bei den Leiterinnen der jeweiligen Einrichtung.

    Kindertagesstätten im Altenburger Land

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 20 - Wirtschaftliche Hilfen FB2

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Theaterplatz 7/8

    04600 Altenburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-568

    Fax: 03447 586-520

    E-Mail: wirtschaftliche.jugendhilfe@altenburgerland.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2008

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.

    Formulare

    Hinweise für Altenburger Land: Kinder, Jugend und Familie

    Der Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertagesstätten / Erlass von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege wird durch das Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst Controlling / Wirtschaftliche Hilfen bearbeitet.

    Der Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertagesstätten / Erlass von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege wird durch das Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst Controlling / Wirtschaftliche Hilfen bearbeitet.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
    • Die finanzielle Belastung übersteigt ihre finanziellen Möglichkeiten

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 16.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2011

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kindergarten, Kostenbeitrag, Elternbeitrag, Kindertagespflege, Teilnahmebeitrag, Erlass, Kindergartenanmeldungen, Übernahme, Soziale Staffelung, Gebühr, Einkommen, Befreiung, Kindergartenplatz, Jugendamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024