Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen

    Wenn sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie in der Regel keine Elternbeiträge für die Betreuung ihres Kind/ihrer Kinder in einem Kindergarten oder in der Kindertagespflege bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen oder bei Erhalt von Sozialleistungen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Elterngeld, BaFöG und Unterhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-5366(Bafög & Kitabeiträge)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5364(Elterngeld)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5359(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5353(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5358(Bafög & Kitabeiträge)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5367(Bafög & Kitabeiträge)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5363(Elterngeld)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5351(Unterhaltsvorschuss)

    E-Mail: Unterhalt@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: bafoeg@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: elterngeld@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: uvg@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
    • Die finanzielle Belastung übersteigt ihre finanziellen Möglichkeiten

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 16.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Elternbeitrag, Kindergartenplatz, Erlass, Kindergartenanmeldungen, Soziale Staffelung, Übernahme, Jugendamt, Befreiung, Einkommen, Kindertagespflege, Kindergarten, Kostenbeitrag, Gebühr, Teilnahmebeitrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de