Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Elterngeld, BaFöG und Unterhalt
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-5358(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5366(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5367(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5363(Elterngeld )
Telefon Festnetz: 03631 911-5364(Elterngeld)
Telefon Festnetz: 03631 911-5351(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: 03631 911-5353(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)
Telefon Festnetz: 03631 911-5359(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)
E-Mail: bafoeg@lrandh.thueringen.de
E-Mail: elterngeld@lrandh.thueringen.de
E-Mail: uvg@lrandh.thueringen.de
E-Mail: Unterhalt@lrandh.thueringen.de
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Nordhausen (Thüringen)
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
- Bestattung
- Die gemeinsame Sorge erklären
- Elterngeld - Berechnung
- Elterngeld beantragen
- Elterngeld Beratung erhalten
- Elternzeit: beraten und informieren
- Elternzeit planen und anmelden
- Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
- Geltendmachung von Unterhalt während der Trennungsphase
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
- Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
- Teilzeit während der Elternzeit
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss beantragen um einen finanziellen Vorschuss zu erhalten falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann (gilt auch im Falle des Todes des Partners / der Partnerin). • Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen und gegebenenfalls zu beurkunden und um Unterstützung zu erfahren diesen Unterhalt einzufordern
- Unterhaltszahlung
- Vaterschaftsanerkennung
- Zuwendungen für Schwangere